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   BVerwG, 16.12.2019 - 6 B 58.19   

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BVerwG, 16.12.2019 - 6 B 58.19 (https://dejure.org/2019,46910)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.2019 - 6 B 58.19 (https://dejure.org/2019,46910)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 2019 - 6 B 58.19 (https://dejure.org/2019,46910)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Streit um die polizeiliche Sicherstellung von Bargeld; Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage für die Revisionszulassung; Herleitung des maßgebenden Zeitpunktes für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer ...

  • rewis.io

    Polizeiliche Sicherstellung von Bargeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Streit um die polizeiliche Sicherstellung von Bargeld; Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage für die Revisionszulassung; Herleitung des maßgebenden Zeitpunktes für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10

    Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2019 - 6 B 58.19
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein Beteiligter gegen die Richtigkeit der bisherigen Tatsachenfeststellungen begründete Einwendungen erhebt (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 28.10 - BVerwGE 140, 199 Rn. 25).

    Gemessen hieran ist § 96 Abs. 1 VwGO nicht verletzt, wenn das Berufungsgericht die in der Vorinstanz schriftlich festgehaltene Zeugenaussage ohne nochmalige Vernehmung des Zeugen zu dem unverändert gebliebenen Beweisthema selbständig würdigt, es sei denn, das Oberverwaltungsgericht will die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders beurteilen als die Vorinstanz (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 28.10 - BVerwGE 140, 199 Rn. 16 ff. m.w.N.; Beschluss vom 17. November 2008 - 3 B 4.08 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 58 jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 15.02.2019 - 6 B 6.19

    Herausgaberverlangen bzgl. sichergestellten Bargeldes

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2019 - 6 B 58.19
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 2019 - 6 B 6.19 [ECLI:DE:BVerwG:2019:150219B6B6.19.0] - juris Rn. 3 und vom 23. Januar 2018 - 6 B 67.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:230118B6B67.17.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 431 Rn. 5 jeweils m.w.N.).

    Erforderlich hierfür wäre, dass der Beschwerdeführer in der Nichtzulassungsbeschwerde die Nichtbeachtung von Bundesrecht, insbesondere von Bundesverfassungsrecht, bei der Anwendung und Auslegung von Landesrecht sowie daraus eine klärungsbedürftige Rechtsfrage der revisiblen Maßstabsnorm darlegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 2019 - 6 B 6.19 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 29.05.2019 - 6 C 8.18

    Beschränkung des Geltungsbereichs eines Passes im Hinblick auf eine Ausreise nach

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2019 - 6 B 58.19
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass sich der maßgebliche Zeitpunkt, auf den im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Rechtmäßigkeitsprüfung eines Verwaltungsakts für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage abzustellen ist, in erster Linie nach dem jeweils einschlägigen materiellen Recht richtet (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2019 - 6 C 8.18 [ECLI:DE:BVerwG:2019:290519U6C8.18.0] - NdsVBl. 2019, 312 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.01.2018 - 6 B 67.17

    Beweis des ersten Anscheins; Darlegungslast für Gehörs- und Aufklärungsrügen;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2019 - 6 B 58.19
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 2019 - 6 B 6.19 [ECLI:DE:BVerwG:2019:150219B6B6.19.0] - juris Rn. 3 und vom 23. Januar 2018 - 6 B 67.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:230118B6B67.17.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 431 Rn. 5 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 25.01.2018 - 6 B 36.17

    Rücktritt von abgelegten Prüfungen wegen Erkrankung; Unverzüglichkeit;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2019 - 6 B 58.19
    Solche Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel deshalb grundsätzlich nicht begründen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2018 - 6 B 36.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:250118B6B36.17.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 432 Rn. 12).
  • BVerwG, 29.06.2011 - 6 B 7.11

    Bewertung einer schriftlichen juristischen Examensprüfung; rechtliches Gehör;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2019 - 6 B 58.19
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen genügt nicht den Zulässigkeitsanforderungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2011 - 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 Rn. 14).
  • BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 732/11

    Unzureichende Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2019 - 6 B 58.19
    Der Kläger rügt mit Blick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Oktober 2011 - 1 BvR 732/11 - (NVwZ 2012, 239), das Berufungsgericht habe die im Fall einer Unfähigkeit der Führung eines hinreichenden Eigentumsnachweises seitens des Berechtigten verfassungsrechtlich gebotene Prüfung unterlassen, ob die Sicherstellung noch dem Schutz privater Rechte Dritter diene oder sie eine dauerhafte Entziehung des Eigentums zu Gunsten des Staates bewirke.
  • BVerwG, 02.11.1999 - 4 BN 41.99
    Auszug aus BVerwG, 16.12.2019 - 6 B 58.19
    Sein Vorbringen bezieht sich nicht auf einen Widerspruch zwischen den Feststellungen des Berufungsgerichts und dem Akteninhalt (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 2. November 1999 - 4 BN 41.99 - juris Rn. 24), sondern auf einen angeblichen Widerspruch zwischen dem Inhalt der Zeugenaussagen und dem Ergebnis ihrer Würdigung durch das Berufungsgericht.
  • BVerwG, 17.11.2008 - 3 B 4.08

    Anspruch auf Neubescheidung eines Antrags auf Gewährung einer Härtebeihilfe gem.

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2019 - 6 B 58.19
    Gemessen hieran ist § 96 Abs. 1 VwGO nicht verletzt, wenn das Berufungsgericht die in der Vorinstanz schriftlich festgehaltene Zeugenaussage ohne nochmalige Vernehmung des Zeugen zu dem unverändert gebliebenen Beweisthema selbständig würdigt, es sei denn, das Oberverwaltungsgericht will die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders beurteilen als die Vorinstanz (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 28.10 - BVerwGE 140, 199 Rn. 16 ff. m.w.N.; Beschluss vom 17. November 2008 - 3 B 4.08 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 58 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 05.03.2020 - 6 B 1.20

    Auflagen; Auflösung; Aufzug; Demonstration; Gefahrenprognose; Verbot;

    Die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Grenzen zulässiger Sachverhalts- und Beweiswürdigung ist nicht schon dann in Frage gestellt, wenn ein Beteiligter das vorliegende Tatsachenmaterial anders würdigt oder aus ihm andere Schlüsse ziehen will als das Gericht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Dezember 2019 - 6 B 58.19 [ECLI:DE:BVerwG:2019:161219B6B58.19.0] - juris Rn. 17 und vom 25. Januar 2018 - 6 B 36.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:250118B6B36.17.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 432 Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2021 - 20 A 3558/20

    1. Das Rechtsschutzbedürfnis der Dienststelle für ein Gerichtsverfahren auf

    vgl. BAG, Urteile vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 -, juris, Rn. 19, vom 20. Dezember 1990 - 2 AZR 379/90 -, juris, Rn. 37, und vom 6. Dezember 1990 - I ZR 25/89 -, juris, Rn. 18; BGH, Beschlüsse vom 27. April 2021 - VI ZR 845/20 -, juris, Rn. 8 f., und vom 27. Januar 2021 - XII ZR 21/20 -, juris, Rn. 7; BVerwG, Beschlüsse vom 13. Januar 2021 - 2 B 21.20 -, juris, Rn. 31, und vom 16. Dezember 2019 - 6 B 58.19 -, juris, Rn. 15; Gronimus, a. a. O., L § 90 ArbGG Rn. 13.
  • OVG Sachsen, 22.08.2022 - 6 A 122/20

    Verfahrensmangel; rechtliches Gehör; Beweisantrag; Zeugenvernehmung mittels

    Die Vorschrift soll sicherstellen, dass das Gericht seiner Entscheidung das in der jeweiligen prozessualen Situation geeignete und erforderliche Beweismittel zu Grunde legt, um dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs, dem Gebot des fairen Verfahrens und insbesondere dem Recht der Verfahrensbeteiligten auf Beweisteilhabe gerecht zu werden (BVerwG, Beschl. v. 16. Dezember 2019 - 6 B 58.19 -, juris Rn. 15).
  • VG Stuttgart, 17.03.2020 - 2 K 2005/18

    Heranziehung zu Teilbeiträgen für den öffentlichen Abwasserkanal; fehlerhafte

    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei einer Anfechtungsklage ist grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, es sei denn, das materielle Recht regelt etwas Anderes (BVerwG Beschl. v. 16.12.2019 - 6 B 58.19 - juris Rn. 6; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.02.2020 - 9 S 3359/19 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 09.10.2020 - 6 B 51.20

    Nicht den Darlegungsanforderungen genügende Nichtzulassungsbeschwerde

    Die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Grenzen zulässiger Sachverhalts- und Beweiswürdigung ist deshalb nicht schon dann in Frage gestellt, wenn ein Beteiligter das vorliegende Tatsachenmaterial anders würdigt oder aus ihm andere Schlüsse ziehen will als das Gericht (BVerwG, Beschlüsse vom 25. Januar 2018 - 6 B 36.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:250118B6B36.17.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 432 Rn. 12 und vom 16. Dezember 2019 - 6 B 58.19 [ECLI:DE:BVerwG:2019:161219B6B58.19.0] - Rn. 17).
  • VGH Hessen, 28.11.2022 - 1 A 870/22

    Rückforderung von Studienkosten nach Entlassung eines Soldaten wegen Anerkennung

    Das Treffen einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nach § 130a VwGO ist (lediglich) dann ausgeschlossen, wenn die Rechtssache außergewöhnlich große Schwierigkeiten in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht aufweist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 6 B 58.19 -, juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 29.03.2023 - 8 ZB 22.990

    Luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit

    Der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen einer fehlerhaften Sachverhalts- und Beweiswürdigung ist nur dann gegeben, wenn die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts augenscheinlich nicht zutreffen oder beispielsweise wegen gedanklicher Lücken oder Ungereimtheiten ernstlich zweifelhaft sind (vgl. BVerwG, B.v.16.12.2019 - 6 B 58.19 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 4.2.2022 - 8 B 21.1781 - juris Rn. 16; B.v. 9.1.2019 - 8 ZB 18.122 - juris Rn. 13 m.w.N.).
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